Interesse?Haben Sie Interesse an einem Kleingarten?
Wie bekomme ich einen Kleingarten? - So geht es!
Einen Kleingarten zu pachten - das ist viel einfacher, als man denkt. Doch die Entscheidung für einen Kleingarten will sorfältig durchdacht sein, prägt diese doch entscheidend in Zukunft das ganze Familienleben.
Wenn Sie zum Schluss gekommen sind, dass ein Kleingarten für Sie und ihre Familie das Richtige ist und dieser in ihr Leben passt, dann sagen wir Ihnen hier, wie Sie vorgehen sollten, um den für Sie richtigen Kleingarten zu bekommen:
1. Wenden Sie sich an einen Kleingärtnerverein in ihrer Nähe. Es ist sinnvoll, den ihrer Wohnung am nächsten gelegenen Verein zu wählen, denn so können Sie ihren Garten auch zu Fuß erreichen. Das spart Geld und schont die Umwelt.
2. Nach erfolgter Bewerbung wird Sie der Vorstand des Vereins in der Regel auf eine Warteliste für Gartenbewerber aufnehmen. Wird dann ein Garten frei, wird dieser Ihnen zur Übernahme angeboten. Die Bewerberliste muss nicht zwingend nach zeitlicher Reihenfolge angewendet werden. Soziale Aspekte können zur vorrangigen Berücksichtigung eines Bewerbers führen. (z.B. Bei Familienübernahmen).
3. Sagt Ihnen ein verfügbarer Garten zu, wird der Vorstand des Kleingärtnervereines einen Pachtvertrag mit Ihnen (ggf.auch mit dem Eheparter) abschließen. Da Kleingärten nur an Vereinsmitglieder verpachtet werden dürfen, muss der Neupächter dem Verein beitreten. Dann kann dieser seinen Traumgarten pachten.
4. Die Pflanzen, die Laube und das, was Sie zur Gartenarbeit benötigen, übernehmen Sie in der Regel vom Vorpächter, dem Sie eine angemessene Entschädigung zahlen. Die eigentliche Werteinschätzung eines Gartens erfolgt von Wertermittlern, die eigens dafür geschult worden sind. Das Ergebnis dieser Wertermittlung ergibt den Übernahmebetrag, den Sie an den Vorpächter als Abstand zu zahlen haben.
5.Neben diesen einmaligen Zahlungen für das übernommene Gerät und der Wertermittlung fallen natürlich auch laufende Zahlungen an:
- der Vereinsbeitrag
- der jährliche Pachtzins
- Versicherungsbeitrag
- Wassergeld
Die Höhe dieser Beiträge sind in jedem Verein verschieden. Die jährlichen Gesamtkosten können zwischen 150.- und 250.- €uro liegen. In unserem Landesverband ist der Bezug der Verbandszeitschrift "Gartenfreund" im Mitgliedsbeitrag enthalten.
6. Die Kleingärtnergemeinschaft pflegt und unterhält die Gemeinschaftseinrichtungen und - Anlagen. Das heißt, das jeder im Rahmen der Gemeinschaftsarbeit sich beteiligt, damit beispielsweise die Wege nicht zuwuchern und alle von der Gemeinschaftsarbeit profitieren können. Der Verein legt fest, wie viele Stunden jedes Mitglied im Verlauf eines Jahres leisten muss. Dabei werden allerdings die persönlichen Fähigkeiten und Neigungen berücksichtigt. Wird die Gemeinschaftsarbeit nicht wahrgenommen, kann ein Ersatzbetrag verlangt werden (z.Z. 15,00.-€ pro Std.)! Vor allem aber ist der wichtigste Aspekt, das Sie ihre Gartennachbarn und Vereinsmitglieder besser kennen lernen und sich mit ihnen austauschen können.
7. Ein Garten verlangt Ihnen viel Zeit ab. Sie sollten möglichst ein paar mal die Woche nach Ihrem Kleingarten sehen. Schnell kann einem der Garten unversehens im wahrsten Sinne des Wortes, "über den Kopf wachsen". Deshalb immer mehrmals ein bisschen Arbeit, als einmal ein Kraftakt. So kann auch die Liebe zum Garten wachsen und bleibt auch auf Dauer erhalten.
8. Auch wenn Sie noch nie einen Garten gepflegt haben, sollte dies kein Hindernis sein. Unser Verein hat ausgebildete Fachberater, die Ihnen gerne in der Anfangszeit zur Seite stehen. Im übrigen haben Sie immer hilfsbereite Gartennachbarn, die Ihnen bei Fragen helfen werden.
Außerdem erhalten Vereinsmitglieder die Vereinszeitschrift "Gartenfreund", in der viele nützliche Tips und Tricks rund um den Garten gegeben werden.
Haben Sie auch jetzt noch Interesse an der Übernahme eines eigenen Gartens?
Zur Zeit sind KEINE Gärten frei:
Dann bewerben Sie sich!
Nehmen Sie einfach Kontakt zu unserem
1. Vorsitzenden Klaus Steylaers auf.
Wir freuen uns auf Sie als neuen Gartennachbarn!
Der Vorstand
KGV-Geismar
März 2024